Kosten

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,

seit dem 1. Mai 2024 liegen die Kosten für osteopathische Behandlungen bei je 85€.

Aufgrund einer starken Zunahme von spontanen Terminabsagen behalten wir uns des Weiteren vor, für solche, die nicht min. 48 Stunden vor dem Termin erfolgen und durch welche ein Verdienstausfall entsteht, ab dem 1. Mai 2024 nach §615BGB ein Ausfallshonorar in Höhe von 51€ zu berechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Private Versicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen, gesetzliche Krankenkassen übernehmen dagegen einen Teil der Kosten. Jedoch gibt es hier zwischen den jeweiligen Krankenkassen Unterschiede in der Höhe und der Anzahl der Teilkostenübernahmen. Meistens müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z. B. ein Privatrezept vom Haus- oder Facharzt oder die Mitgliedschaft des Osteopathen in einem anerkannten Verband.

Bei Fragen können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden oder auch mich kontaktieren, ich helfe Ihnen gerne weiter.